Die europäische Richtlinie 2000/14/EG in der aktuellen Fassung reglementiert das
Inverkehrbringen von 57 zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und
Maschinen unter den Bedingungen einer Konformitätserklärung, der
Konformitätsbewertung, der Kennzeichnung des CE-Zeichens und der Einhaltung
eines Geräuschgrenzwertes für einige der Geräte und Maschinen.
Im Zuge einer geplanten Novellierung der Richtlinie im Jahr 2010 wurden dem
Europäischen Rat und Parlament von entsprechenden Expertengremien im Zeitraum
von 2007 bis heute mehrere Berichte vorgelegt, die zeigen sollten
- welche zusätzlichen Geräte und Maschinen in die jeweiligen Artikel aufgenommen
werden sollen,
- ob bestimmte Geräte und Maschinen von Artikel 13 in Artikel 12 übernommen
werden sollen,
- ob Grenzwerte für Geräte und Maschinen in Artikel 12 unter Berücksichtigung
der technologischen Entwicklung überarbeitet werden sollen.
Die Berichte befassten sich mit den technischen Möglichkeiten dieser Fragen
(NOMEVAL-Bericht), einer ökonomischen und ökologischen Folgenabschätzung (Impact
Assessment) und der Anpassung an das neue rechtliche Rahmenkonzept der EU (New
Legal Framework).
Diese Entwicklung wurde und wird durch die aktive Teilnahme des
Umweltbundesamtes an den Expertengremien unter Gesichtspunkten des Schutzes der
Umwelt vor störendem Lärm kritisch verfolgt. Inhalt des Vortrages ist ein
Überblick über die Ergebnisse der Berichte und Empfehlungen des
Umweltbundesamtes zur Novellierung der Richtlinie.