Beitrag

Vereinfachte Bestimmung des Schallleistungspegels

Autor*innen

Tag / Zeit: 20.03.2024, 08:40-09:00
Raum: Raum 8/10
Manuskript öffnen: PDF-Download
Typ: Vortrag (strukturierte Sitzung)
Abstract ID: DAGA 2024/159
Zusammenfassung: Nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie Maschinenverordnung (EU) Nr. 2023/1230 sind Maschinenhersteller verpflichtet, Daten zu den Geräuschemissionen ihrer Maschinen in Verkaufsunterlagen, Bedienungsanleitungen etc. anzugeben. Dazu gehört ab einem Emissionsschalldruckpegel von 80 dB(A) unter anderem der Schallleistungspegel. In der Nahrungsmittelbranche wird der Schallleistungspegel meist nicht angegeben. Als Grund geben die Maschinenhersteller an, dass die Messverfahren zur Erhebung der akustischen Maschinenkenndaten bei verketteten Anlagen nicht anwendbar oder zu komplex und/oder teuer sind. Gleichzeitig äußern die Anlagenbetreiber ihren Unmut, weil sie – sofern eine solche Angabe vorhanden ist – diese nicht oder nur mit erheblichem Aufwand überprüfen können.Im Rahmen des Prämienverfahrens der BGN wurde ein Modellprojekt durchgeführt, in dem ein in Fachkreisen bekanntes vereinfachtes Schalldruck - Scanningverfahren angewandt und die Messergebnisse mit einer zeitparallel durchgeführten Intensitätsmessung verglichen werden. Bei diesem Verfahren wird unterstellt, dass die komplette Schallenergie einer Maschine über deren Öffnungsflächen abgestrahlt wird. Verkleidete Maschinenoberflächen bleiben unberücksichtigt. Aufgrund der Messungen im Nahfeld der Maschine sind Raumeinflüsse sowie Fremdgeräusche im Allgemeinen vernachlässigbar.Ziel war es, das Messverfahren und die Messdurchführung so zu beschreiben, dass es sowohl von den Herstellern als auch von den Betreibern von Anlagen angewandt werden kann.