Praxisvortrag gebäudetechnische Anlagen nach DEGA-Richtlinie 103-1: 2024-09 am Beispiel von Aufzuganlagen
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Abstract:
Die Geräusche aus gebäudetechnischen Anlagen sollen künftig im Schallschutzausweis (DEGA-Richtlinie 103-1 und -2) nach dem im DEGA-Memorandum BR 0105 (Version Dezember 2020) beschriebenen Verfahren bewertet werden. Demnach wird die in DIN 4109 gebräuchliche Kenngröße des A-bewerteten normierten maximalen Schalldruckpegels durch den Beurteilungspegel gebäudetechnischer Anlagen in Verbindung mit einem nachhallbezogenen Maximalpegelkriterium (A-bewerteter maximaler Standard-Schalldruckpegel) ersetzt werden.Anhand von messtechnisch Untersuchungen von Aufzuganlagen (Baujahr 2023) sollen die beiden Beurteilungskriterien LAF,max,n nach DIN 4109-1 und Lr,TGA mit LAF,max,nT nach DEGA Memorandum BR 0105 vergleichend gegenüber gestellt und aus schalltechnisch-bauakustischer Sicht verglichen werden. Hierbei werden Ergebnisse von Abnahmemessungen sowie nach Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen an den Aufzuganlagen in unterschiedlichen Empfangsraumgrößen (Schlafzimmer und Wohn-Ess-Bereiche) dargestellt. Bei den gemessenen Aufzuganlagen handelt es sich um drei identische Fabrikate im gleichen Bauabschnitt einer großen Wohnanlage (Neubau).Ziel des Vortrages ist die Auswirkung der Überarbeitung der DEGA-Empfehlung 103 als DEGA-Richtlinie 103-1 u. -2 für die bauakustische Praxis sowie die künftige Anwendung des Schallschutzausweises zu verdeutlichen.